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   BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78   

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BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78 (https://dejure.org/1979,1630)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1979 - 6 B 93.78 (https://dejure.org/1979,1630)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 (https://dejure.org/1979,1630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist für einen Antrag auf Umzugskostenvergütung - Tatsächliche Voraussetzungen der Gewährung des Trennungsgeldes - Gesetzgeberischer Ermessensspielraum im Rahmen des Grundrechtes auf Gleichbehandlung - Rechtsgrundsätzlichkeit von Fragen, die sich in dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Diese Verfassungsvorschrift läßt dem Gesetzgeber gerade für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, d.h. in Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft, eine besonders weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Diese Verfassungsvorschrift läßt dem Gesetzgeber gerade für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, d.h. in Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft, eine besonders weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit sind nachprüfbar (BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Diese Verfassungsvorschrift läßt dem Gesetzgeber gerade für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, d.h. in Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft, eine besonders weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Diese Verfassungsvorschrift läßt dem Gesetzgeber gerade für den Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, d.h. in Fällen also, in denen der Gesetzgeber begünstigende Regelungen trifft, eine besonders weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72

    Antrag auf Umzugskostenvergütung wegen eines Umzugs auf Grund einer Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 54.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55) als selbstverständlich ausgegangen.
  • BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 93.78
    Dementsprechend hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich auch zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung des § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) vom 12. August 1965 (BGBl. I S. 808) in dem bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 4. Juli 1974 - BVerwG 2 C 22.73 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 57) entschieden, daß die Ausschlußfrist für die durch die rückwirkende Inkraftsetzung der Trennungsgeldverordnung begünstigten Beamten/Soldaten schon am 1. Juli 1965 begann, wenn bei ihnen an diesem Tage alle tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Trennungsgeldes erfüllt waren.
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Dem Rechtsschutzinteresse steht auch nicht entgegen, daß nach § 44 BAT i.V.m. § 2 Abs. 7 HUKG die Umzugskostenvergütung innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr seit dem Tag nach Beendigung des Umzuges nach Grund und Höhe schriftlich zu beantragen ist (BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 - ZBR 1979, 369).
  • BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16

    Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges

    Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Auffassung, die Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG) i.d.F. des Gesetzes vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), zuletzt geändert durch Art. 46 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), beginne gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 BUKG auch dann mit dem Tag der Beendigung des Umzugs, wenn die von dem Kläger begehrte Zusage der Umzugskostenvergütung noch nicht erteilt und die diesbezügliche Klage noch rechtshängig sei, unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskostenrecht Nr. 77) gestützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 6 A 626/95

    Verjährung bzw. Ablauf der Antragsfrist des Anspruchs eines Beamten auf

    vgl. Bundesverwaltungsgericht(BVerwG), Beschluß vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 -, Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 1979, 369.

    Auch war die Antragsfrist entgegen der Auffassung des Klägers hier nicht auf einen unangemessen kurzen Teil der Jahresfrist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 6 B 93.78 -, aaO, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1974 - II C 22.73 -, Buchholz, aaO, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 57, beschränkt worden.

  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 14 B 16.866

    Wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Klage auf Erteilung der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich der Stichtag des § 2 Abs. 2 Satz 3 BUKG auch dann maßgeblich, wenn die Umzugskostenvergütung erst nach Beendigung des Umzugs zugesagt wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 14 ZB 12.506 - juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.7.1979 - 6 B 93.78 - ZBR 1979, 369).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 14 ZB 12.506

    Umzugskostenvergütung; Zusage nach Beendigung des Umzugs; fristgerechter Antrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Stichtag des § 2 Abs. 2 Satz 3 BUKG auch dann maßgeblich, wenn die Umzugskostenvergütung erst nach Beendigung des Umzugs zugesagt wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.1979 - 6 B 93.78 - ZbR 1979, 369).
  • VG Hannover, 06.10.2015 - 13 A 2382/15

    Ausschlussfrist; verzögerte Bearbeitung; Treu und Glauben; Umzugskosten;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Stichtag des § 2 Abs. 2 Satz 3 BUKG auch dann maßgeblich, wenn die Umzugskostenvergütung erst nach Beendigung des Umzugs zugesagt wird (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.1979 - 6 B 93.78 - ZbR 1979, 369).
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